Creative Commons auf Plattformen

D64 fordert: Plattformbetreiber sollen Creative Commons implementieren

Jeden Tag werden Millionen Fotos und Videos auf Plattformen wie Facebook oder YouTube hochgeladen, ohne dass deren Rechteinhaber mit diesen Werken Verwertungsinteressen verknüpfen. Mehr noch, in vielen Fällen werden die Fotos gerade deshalb hochgeladen, damit andere diese Teilen, kommentieren und Weiterverwenden. Einfache Tools zur Verwendung von Creative Commons würden diesen Praktiken die geeignete rechtliche Basis bereiten.

Nachfrage nach Creative Commons von Seiten der Userinnen und User ist zweifellos gegeben: Seit YouTube es seinen Nutzer/innen erlaubt, Videos unter Creative Commons zu stellen, wurden über 4 Millionen Videos mit dieser Lizenzversion veröffentlicht. Sie können im Online-Video-Editor von YouTube in eigene Videos integriert und damit remixt werden. Auch auf der Foto-Plattform Flickr wurden mittlerweile über 200 Millionen Fotos unter Creative Commons veröffentlicht.

Umso unverständlicher ist es, dass viele große Plattformen keine einfache Möglichkeit bieten, Inhalte unter eine Creative-Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Weder das größte soziale Netzwerk Facebook noch der von diesem geschluckte Fotodienst Instagram unterstützen Creative Commons. Mehr noch, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook sind so schwammig formuliert, dass auch diese schon ein Problem für Creative Commons darstellen.

Mit www.i-am-cc.org gibt es für Instagram inzwischen sogar ein eigenes Werkzeug, um Fotos dennoch unter Creative Commons zu veröffentlichen. Allerdings wird diese Lizenzierung auf Instagram selbst nicht sichtbar und ist deshalb keine echte Lösung. D64 fordert deshalb Betreiber von Plattformen, auf denen nutzergenerierte Inhalte geteilt werden, dazu auf, eine möglichst komfortable Nutzung von Creative Commons sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen.