Wissenschaftsorganisationen appellieren: Nutzt offene Lizenzen!

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Mit einem bemerkenswerten Appell hat sich heute die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gemeinsam mit anderen Wissenschaftsorganisationen an die Öffentlichkeit gewandt. In dem „Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft“ (PDF) heißt es u.a. „dass sich standardisierte, offene Lizenzen für Open-Access-Publikationen dazu in idealer Weise eignen“, um „die produktive Nachnutzung von Forschungsergebnissen rechtlich umfassend“ abzusichern.

Die Begründung für die Notwendigkeit von offener Lizenzierung wird im Appell wie folgt ausgeführt:

In der Wissenschaft werden Fortschritte nur erzielt, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf den Ergebnissen früherer Forschung aufbauen und diese nutzen können. Jedoch wird wissenschaftliches Arbeiten oft dadurch erschwert, dass unklar ist, ob, wie oder unter welchen Bedingungen Texte, Abbildungen, Grafiken, Tabellen, Daten und Software anderer Autorinnen und Autoren für die eigene Lehr- und Forschungstätigkeit wiederverwendet werden dürfen. Dies beginnt mit elementaren Fragen – Darf ein Aufsatz in digitaler Form an Kollegen und Studierende weitergegeben werden? Darf eine Abbildung bei einer Präsentation oder Publikation eingebunden werden? – und erstreckt sich bis hin zu komplexen Fragestellungen bei der automatisierten Suche in Text- und Datenbeständen. Solche Unsicherheiten erschweren den wissenschaftlichen Alltag erheblich und behindern den wissenschaftlichen Fortschritt.

Der Appell beinhaltet aber nicht nur diese allgemeine Aufforderung, sondern empfiehlt auch explizit die Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen, weil es sich dabei um standardisierte Lizenzierungsformen handelt. Sehr prägnant werden die Vorzüge von Creative Commons zusammengefasst:

Die offenen Creative-Commons-Lizenzen sind international verbreitet und anerkannt. Es gibt für wissenschaftliche Veröffentlichungen kein anderes in vergleichbarer Weise breit genutztes standardisiertes Lizenzsystem. Creative-Commons-Lizenzen sind rechtssicher und bei Bedarf an nationale Rechtssysteme anpassbar. Ihre Angabe ist maschinenlesbar auswertbar. Durch ihren modularen Aufbau werden wissenschaftsnahe Lösungen ermöglicht – zum Beispiel für disziplinspezifische Nachnutzungsformen oder verschiedene Publikationsformate.

Konkret wird für Texte die einfache Namensnennungslizenz (CC-BY) empfohlen, Forschungsdaten sollten hingegen gar nicht urheberrechtlich geschützt werden (sofern das überhaupt möglich ist) sondern möglichst gemeinfrei („Public Domain“) zugänglich gemacht werden. Gerade in seinen konkreten Empfehlungen ist der Appell hilfreich. (via)

 

20. November 2014 von redaktioncc
Kategorien: Wissenschaft | Schlagwörter: , , , , | Kommentare deaktiviert für Wissenschaftsorganisationen appellieren: Nutzt offene Lizenzen!