Creative Commons in GEMA & Co

D64 fordert: GEMA & Co sollen ihren Mitgliedern Creative Commons ermöglichen

Einer der Hauptgründe dafür, warum sich Creative Commons bislang noch nicht größerer Beliebtheit auch unter etablierten Kunstschaffenden erfreut, ist die Skepsis der Verwertungsgesellschaften diesen Lizenzen gegenüber. Mit Aufnahme in eine Verwertungsgesellschaft wie der GEMA räumen Künstler/innen diesen in der Regel das ausschließliche Verwertungsrecht für alle bereits bestehenden und künftig geschaffenen Werke ein – die Veröffentlichung einzelner Werke unter Creative Commons ist in diesen Verträgen nicht vorgesehen. Für viele Kunst- und Kulturschaffende in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet das, dass sie sich zwischen der Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft und der Veröffentlichung von Werken unter einer Creative-Commons-Lizenz entscheiden müssen.

Da über Verwertungsgesellschaften durchaus substantielle Beiträge an Kunstschaffende ausgeschüttet werden, ist die übergroße Mehrheit der mehr oder weniger professionell Kunst- und Kulturschaffenden in Europa Mitglied in einer oder mehreren Verwertungsgesellschaften. Für KomponistInnen, MusikerInnen und MusikverlegerInnen sind das beispielsweise die GEMA und die GVL (Deutschland) bzw. die AKM und AustroMechana (Österreich). Diese nehmen treuhänderisch für ihre Mitglieder die Verwertung von Urheberrechten und verwandten, sogenannten Leistungsschutzrechten wahr. Sie sind zwar private Vereinigungen, in vielen Ländern (z.B. auch Deutschland) haben sie allerdings eine gesetzlich abgesicherte Monopolstellung inne. Konsequenz dieser Sonderstellung ist einerseits die Einrichtung von Aufsichtsbehörden und andererseits Kontraktionszwang mit WerknutzerInnen.

Ein Austritt aus einer Verwertungsgesellschaft nur um einzelne Werke unter Creative Commons veröffentlichen zu können, kommt für die Mehrheit der Mitglieder schon alleine aus finanziellen Gründen nicht in Frage – und er sollte auch gar nicht notwendig sein. Wie das Beispiel der detuschen VG Wort beweist, die ihren Mitgliedern die Nutzung von Creative Commons ermöglicht, sind Creative Commons und kollektive Rechtewahrnehmung durchaus kompatibel. Mehr als 10 Jahre nach dem offiziellen Start von Creative Commons ist es also hoch an der Zeit, dass sich mit der GEMA auch die größte und wichtigste Verwertungsgesellschaft bewegt und ihren Mitgliedern die Nutzung von Creative Commons erlaubt.