FAQ zu Creative Commons

Im folgenden eine kurze Liste mit den häufigsten Fragen rund um Creative Commons:

F: Was ist Creative Commons (CC)?
A: Eine ausführliche Antwort darauf findet sich auf der offiziellen Seite von Creative Commons Deutschland unter „Was ist CC?„. Von dort haben wir auch die folgende Beschreibung der unterschiedlichen CC-Lizenzen leicht verändert übernommen:

Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich eine Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen:

CC-Lizenzversionen-dt

F: Wie verhält sich Creative Commons (CC) zum Urheberrecht?
A: Creative Commons basiert auf dem bestehenden Urheberrecht. Rechteinhaber, die ihre Werke unter eine CC-Lizenz stellen, räumen damit aber Dritten auf standardisierte Weise Nutzungsmöglichkeiten ein, die ansonsten vorbehalten blieben. Da CC-Lizenzen aus verschiedenen kombinierbaren Modulen bestehen, kann das Ausmaß dieser eingeräumten Rechte variiert werden. So kann fast jede Nutzungsart erlaubt werden, solange eine Namensnennung (“Attribution” oder CC-BY) erfolgt oder es können kommerzielle Verwendungen untersagt werden (“NonCommercial”, CC-NC). Zumindest im Bereich öffentlich finanzierter Inhalte ist die Verwendung dieser NC-Klausel häufig jedoch keine gute Idee. Details zu Creative Commons im Allgemeinen und den verschiedenen CC-Lizenzmodulen im Speziellen liefern die FAQ auf der Homepage von Creative Commons Deutschland.

F: Was unterscheidet CC-lizenzierte Werke von gemeinfreien Werken – und was ist CC0?
A: Bei gemeinfreien Werken ist der urheberrechtliche Schutz abgelaufen bzw. waren sie nie urheberrechtlich geschützt, sie unterliegen keinerlei urheberrechtlicher Nutzungsbeschränkung. Eine besondere CC-Lizenz (CCZero) versucht diese Gemeinfreiheit rechtlich nachzubilden, also Dritten maximale Nutzungsfreiheit zu ermöglichen.

F: Wo finde ich verbindliche Informationen über CC-Lizenzen?
A: Erste Anlaufstelle für Informationen zu CC-Lizenzen sind die Seiten von Creative Commons Deutschland sowie die internationale Seit von Creative Commons. Im deutschsprachigen Raum liefert außerdem das Informationsportal irights.info Informationen zu Creative-Commons-Lizenzen, u.a. in einer gemeinsam mit Creative Commons und Wikimedia Deutschland erstellten Broschüre ”Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen” (PDF). Verbindlich im Sinne einer Rechtsberatung sind aber keine dieser Informationen, die kann nur ein Anwalt liefern. In den allermeisten Fällen individueller Lizenznutzung dürfte das aber nicht notwendig sein.

F: Wo finde ich für offene Projekte (z.B. Lernunterlagen) geeignete, CC-lizenzierte Bilder?
A: Prinzipiell finden sich CC-lizenzierte Inhalte überall im Web und Suchmaschinen wie Google erlauben inzwischen die Suche nach offen lizenzierten Inhalten in ihrer erweiterten Suche. Komfortabler sind aber sicher das auch von der Wikipedia genutzte Archiv CC-lizenzierter Inhalte Wikimedia Commons. Aber auch kommerzielle Plattformen wie Flickr erlauben in ihrer erweiterten Suche häufig, nur nach CC-lizenzierten Bildern zu suchen.

F: Was spricht gegen die Verwendung von CC-Lizenzen, die kommerzielle Nutzung verbieten (sog. NonCommercial-Lizenzen)?
Das Hauptproblem ist, dass sich NC-lizenzierte Inhalte nicht ohne weiteres mit noch offener lizenzierten Inhalten rekombinieren lassen. Gerade bei öffentlich finanzierten Inhalten sind sie so ein Innovationshemmnis. Außerdem erschweren sie teilweise die Entstehung von Geschäftsmodellen, die auf offen zugängliche Inhalte setzen. Eine Reihe weiterer Gründe, warum NC-Lizenzen insbesondere im öffentlichen Sektor problematisch sind, findet sich in der bereits erwähnten Broschüre von irights.info und anderen  (PDF).

F: Kann man Material, das unter einer CC-NC-Lizenz steht, dennoch für ein Werk nutzen, das unter einer freieren CC-Lizenz stehen soll?
A: Nein, wenn wirklich das komplette neue Werk unter einer freieren Lizenz stehen soll. Im Fall von Bildern ließe sich allerdings ein Verweis auf die andere Lizenz beim Bild sowie im Impressum anbringen. Klarerweise unberührt von CC-Lizenzen bleiben das Zitatrecht und andere urheberrechtliche Schrankenregelungen, die die Verwendung von (Teilen von) Werken unabhängig von der Zustimmung des Rechteinhabers erlauben.

F: Darf eine Person oder Institution zur Finanzierung von Inhalten, die unter CC-Lizenz stehen soll, Geld einsammeln (z.B. per Crowdfunding)?
A: Selbstverständlich, CC-Lizenzen sollen im Gegenteil neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Bekannte Crowdfunding-Plattformen wie Kickstarter finanzieren regelmäßig Projekte, deren Ergebnisse unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Im Buchbereich startete erst kürzlich die Crowdfunding-Plattform unglue.it, die Geld einzig mit dem Ziel einsammelt, vergriffene Bücher als CC-lizenzierte E-Books sowie parallel als Book-on-Demand neu zu veröffentlichen.