Bewegung in der ARD: Bericht der AG zu Creative Commons
Anfang des Jahres haben wir hier das von Leonhard Dobusch verfasste D64-White-Paper zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgestellt. In der Zusammenfassung heißt es dort:
Eine verstärkte Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde der Verbreitung der produzierten Inhalte dienen und eine Weiternutzung in den verschiedensten Kontexten vereinfachen – etwa im Bildungsbereich.
Klarerweise standen und stehen wir mit dieser Forderung nicht alleine da. Dass aber das White Paper auch ausführlich in einem heute veröffentlichen Bericht der ARD-Arbeitsgruppe zu Creative Commons (PDF) zitiert wurde, freut uns aber natürlich besonders. White-Paper-Autor Leonhard Dobusch hat sich den Bericht für iRights.info im Detail angesehen. Sein Fazit:
Wo rechtlich eine Creative-Commons-Lizenzierung möglich ist, sollte sie zur Regel werden; die Ausnahme müsste begründungspflichtig werden. Bis dorthin ist es wohl noch ein weiter Weg. Der Bericht der Arbeitsgruppe zu Creative Commons lässt aber auf erste wichtige Schritte in diese Richtung hoffen.
Wir sind jedenfalls gespannt, wie es weitergehen wird.