Neue Serie: Warum nicht Creative Commons? (1): Pixelio

In der Serie „Warum nicht Creative Commons?“ stellen wir an Plattformen und Diensteanbieter die Frage, warum sie eigentlich nicht die Nutzung von Creative Commons erlauben. Den Auftakt macht aus aktuellem Anlass die deutsche Foto-Plattform Pixelio.de.

pixelio-logoIn den letzten Tagen sorgte in der deutschsprachigen Blogosphäre eine schwer nachvollziehbare Entscheidung des Landesgerichts Köln für Aufsehen, derzufolge viele Nutzerinnen und Nutzer des Bilderdienstes Pixelio.de dessen Nutzungsbedingungen verletzen und deshalb potentiell abmahngefährdet sind. Pixelio bietet Bilder zur kostenfreien Nutzung an, fordert dafür aber einen Urhebervermerk:

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO’

Rechtsblogger Thomas Stadler betont, dass es vor allem diese Pixelio-Lizenbedingungen sind, die hier vom Gericht problematisch ausgelegt werden:

Das Urteil des Landgerichts Köln führt demgegenüber zwingend dazu, dass man die Urheberbenennung auf dem Bild selbst anbringen muss. Die von den Nutzungsbedingungen alternativ und gleichwertig vorgesehene Nennung am Seitenende wäre nach der Entscheidung des Landgerichts nie ausreichend, da diese Form der Nennung bei der stets möglichen Direkteingabe des Pfades der Bilddatei für den Betrachter nie sichtbar wird.  Das Landgericht Köln hat also zwei, nach den Nutzungsbedingungen ausdrücklich gleichwertige Möglichkeiten der Benennung, auf eine einzige reduziert und die zweite Möglichkeit gleichzeitig als unzureichend qualifiziert. Das entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Nutzungsbedingungen und greift letztlich auch in die Vertragsfreiheit der Beteiligten ein.

Unabhängig davon, dass die Interpretation des LG Köln mehr als fragwürdig und vor allem lebensfremd ist, stellt sich die Frage, warum Pixelio eigentlich seinen Nutzerinnen und Nutzern nicht auch eine Creative-Commons-Option anbietet? Creative Commons hat sich in den letzten zehn Jahren zu dem Standard für vergleichsweise frei nutzbare Online-Inhalte entwickelt, weshalb auch Plattformen wie Flickr oder 500px Creative Commons unterstützen. Diese weite Verbreitung schafft auch größere Rechtssicherheit, weil es mehr gerichtliche Entscheidungen zu Creative Commons als zu irgendwelchen, plattform-spezifischen Lizenzen gibt. Hinzu kommt, dass sich Inhalte – eine kompatible Lizenzversion vorausgesetzt – auch leichter miteinander kombinieren und beispielsweise in kollaborativen Projekten wie Wikipedia verwenden lassen.

Vielleicht nimmt Pixelio ja den aktuellen Vorfall zum Anlasse, auf seiner Plattform auch Creative Commons zu implementieren.

05. Februar 2014 von redaktioncc
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